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Förderung von Selbsthilfe

Förderung von Selbsthilfe beruht in Deutschland auf den im §20 SGB V geregelten Förderstrukturen. Sie ist daher zu großen Teilen kommunal und durch Mittel der Gesetzlichen Krankenversicherung getragen. Neben der unmittelbaren finanziellen Unterstützung der Selbsthilfe durch kommunale Mittel und die Pauschal- und Projektförderung von GKV und Krankenkassen, wird Selbsthilfe strukturell durch Selbsthilfekontaktstellen gestärkt.

Kommunale Förderprogramme

Manche Kommunen bieten Selbsthilfegruppen die Möglichkeit, Zuschüsse für die Gruppenarbeit zu erhalten. Dies ist besonders für Selbsthilfegruppen interessant, die keine Förderung durch GKV und Krankenkassen erhalten können, weil ihr Thema nicht im gesundheitlichen Bereich verortet werden kann. In der Regel gibt es festgelegte Kriterien über die Verwendung und Höhe dieser Mittel sowie Antragsfristen. Ihre Selbsthilfekontaktstelle hält Informationen über kommunale Fördermöglichkeiten bereit und kann Sie dazu beraten.

Pauschalförderung gesundheitsbezogener Gruppen durch den Gesamtverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)

Im Rahmen der so genannten Pauschalförderung der Gesetzlichen Krankenversicherung haben Selbsthilfegruppen, die zu gesundheitsbezogenen Themen arbeiten, die Möglichkeit die Finanzierung regelmäßig wiederkehrender Kosten für ihre Gruppenarbeit, z.B. Raummieten oder Telefongebühren, in Form einer Pauschalförderung zu beantragen. Auch hier gibt es festgelegte Förderkriterien und Antragsfristen, die zu beachten sind. Im Vorfeld einer Antragsstellung empfiehlt es sich, Kontakt zur/zum Berater*in der GKV aufzunehmen, um sich über alle Möglichkeiten des eigenen Antrags zu informieren. Nähere Informationen zu den GKV Fördermodalitäten in Hessen erhalten Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung und in Ihrer Selbsthilfekontaktstelle.

Projektförderung für gesundheitsbezogene Gruppen durch einzelne Krankenversicherungen

Besondere Aktivitäten und Anschaffungen können von gesundheitsbezogenen Gruppen als Projekt bei verschiedenen (gesetzlichen) Krankenversicherungen beantragt werden. Auch hier gibt es festgelegte Förderkriterien und Antragsfristen, die zu beachten sind. Im Vorfeld einer Antragsstellung empfiehlt es sich, Kontakt zur/zum für Selbsthilfeförderung zuständigen Berater*in der gewählten Krankenkasse aufzunehmen, um sich über alle Möglichkeiten des eigenen Antrags zu informieren. Nähere Informationen zu den Ansprechpersonen der hessischen Krankenkassen erhalten Sie auf der Website der GKV Selbsthilfeförderung und in Ihrer Selbsthilfekontaktstelle.