TIPP
Der PARITÄTISCHE Verband der Selbsthilfe
Von Heidi Merk, Vorsitzende des Gesamtverbandes
In der Gesundheitspolitik folgt eine Reform der nächsten und mehr denn je brauchen Patientinnen und Patienten eine starke Interessensvertretung. Diese finden sie im PARITÄTISCHEN.
Unter dem Dach des PARITÄTISCHEN engagieren sich 110 bundesweit tätige, gesundheitsbezogene Selbsthilfeorganisationen für chronisch kranke und be-
hinderte Menschen. 75 von ihnen sind Mitglied im Gesamtverband und 35 in einem oder mehreren PARITÄTISCHEN Landesverbänden. Vorsichtigen Schät-
zungen nach sind in ihnen über 800.000 chronisch kranke oder behinderte Menschen aktiv.
Bei der gesundheitsbezogen Selbsthilfe reicht das Spektrum im PARITÄTISCHEN von A wie AIDS Hilfe bis Z wie Zwangserkrankung.
Für viele chronisch kranke und behinderte Menschen sowie ihre Angehörigen ist die gegenseitige Unterstützung unverzichtbar. Der Austausch eigener Erfah-
rungen im Umgang mit Krankheit und Behinderung kann nicht durch Ärzte oder Helfende ersetzt werden. Gerade das macht die Stärke der Selbsthilfearbeit
aus. Doch auch die Selbsthilfe braucht einen starken Partner.
In der Selbsthilfeunterstützung sind von den rund 270 Selbsthilfekontaktstellen über 170 entweder Mitglieder im PARITÄTISCHEN oder in dessen direkter Trägerschaft. Gleiches gilt für deren Organisation auf Bundesebene, wie die „Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen“ und ihre Einrichtungen,
wie die „Nationale Kontakt- und Informationsstelle zur Anregung und Unter-stützung von Selbsthilfegruppen“ kurz NAKOS.
Der PARITÄTISCHE Gesamtverband unterstützt die Selbsthilfe auf der Bundes-
ebene durch Interessenvertretung und Gremienbeteiligung mittels seines Referenten, Herrn Achim Weber. Gleiches leistet der Hessische Landesverband des PARITÄTISCHEN für die Belange auf der Hessischen Ebene mit seiner Koordinatorin für die Selbsthilfe, Frau Margit Balß.
Selbsthilfe im PARITÄTISCHEN geht jedoch über die gesundheitsbezogene Selbsthilfe hinaus. Auch die Soziale Selbsthilfe ist ein Schwerpunkt des Ver-bandes, wie die zahlreichen Arbeitslosen- und Beschäftigungsinitiativen, Migrantenselbstorganisationen, der Verband der alleinerziehenden Mütter
und Väter, die ProFamilia, und die aus der autonomen Frauenbewegung ent-
standenen rund 200 Frauenhäuser unter dem Dach des PARITÄTISCHEN eindrucksvoll belegen.
Zusammenfassend betrachtet, machen dieses breite Spektrum und die große Zahl der Mitglieder den PARITÄTISCHEN zu dem führenden Verband der Selbsthilfe.
In keinem vergleichbaren europäischen Land besitzen Selbsthilfegruppen,
-organisationen und -kontaktstellen einen so hohen Stellenwert wie in Deutschland. Dies lässt sich auch daran ablesen, dass ihre Arbeit finanziell gefördert wird: Mit rund 40 Millionen Euro je Jahr haben die öffentliche Förde-
rung und die Selbsthilfeförderung der Krankenkassen ein neues Höchst-
volumen erreicht.
Selbsthilfeförderung war nicht immer sicher: In den neunziger Jahren sollten im Rahmen einer Gesundheitsreform der § 20 des SGB V zur „Prävention und Selbsthilfe“ komplett gestrichen werden und die Selbsthilfeförderung der Gesetzlichen Krankenkassen gleich mit. Der PARITÄTISCHE Gesamtverband
war der maßgebliche Verband, der durch direkte Interventionen beim damaligen Gesundheitsminister Seehofer dafür gesorgt hat, dass dies nicht wie geplant umgesetzt wurde und die Selbsthilfeförderung diese Gesundheitsreform über-
lebt hat.
Mit Beginn des Jahres 2000 wurde die Selbsthilfeförderung dann als § 20 Abs. 4 SGB V festgeschrieben und im weiteren Verlauf von Gesundheitsreformen für die gesetzlichen Krankenkassen von der Kann- zur Pflichtleistung heraufgestuft.
Bei der letzten Reform wurden die Krankenkassen per Gesetz zur Erarbeitung gemeinsamer Fördergrundsätze mit den „für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen“ verpflichtet. Dabei wurde der PARITÄTISCHE als „Vertreter der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen“ anerkannt und macht sich im gemeinsamen Arbeitskreis mit den Gesetzlichen Krankenversicherungen für eine Weiterentwicklung der Selbsthilfeförderung stark.
In der Zukunft stehen die Beschleunigung und die Transparenz des Förderver-
fahrens auf der Agenda. Es ist aus Sicht des PARITÄTISCHEN nicht zu recht-
fertigen, dass die pauschalen Mittel so spät wie in diesem Jahr an die Selbst-
hilfeorganisationen überwiesen wurden. Der PARITÄTISCHE setzt sich auch weiterhin dafür ein, dass sich das Verhältnis zwischen kassenartenüber-
greifenden zur kassenindividuellen von zurzeit 50% zu 50% auf 70% zu 30% zugunsten der Pauschalförderung verschiebt. Im Bereich der kassenindividuel-
len Förderung müssen die Selbsthilfekontaktstellen wieder Möglichkeiten erhalten, Mittel aus der Projektförderung zu erhalten. Denn nicht zuletzt wird dadurch auch der Anteil der Pauschalfinanzierung für alle Selbsthilfeorganisati-
onen erhöht.
Der PARITÄTISCHE wird sich auch zukünftig dafür einsetzen, dass die Förderung der Selbsthilfe eine öffentliche Aufgabe bleibt. Wir sind davon überzeugt, dass diese Gesellschaft mehr denn je auf die Potenziale der Selbsthilfebewegung angewiesen ist. Das Engagement muss eigene Wege gehen dürfen. Nur so bleiben Kreativität, Originalität und Dynamik erhalten und werden nutzbringende und weiterführende Ideen entwickelt. Wir sind stolz auf die Gestaltungskraft unserer Mitglieder und danken Ihnen für Ihr Engagement.

